





- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne daß die einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
- Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung des Unternehmers untersagt.
- Die Zahlung hat netto Kassa ohne Abzug zuzüglich gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer zu erfolgen.
- Bei Zahlung durch Wechsel, Scheck u.ä. wird unsere Forderung erst mit deren Einlösung getilgt. Diskont- sowie allfällige Inkassospesen trägt der Kunde.
- 30 Prozent der Auftragssumme sind bei Auftragserteilung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit der Anzahlung zu laufen. Weitere 30 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Besteller dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Unternehmer berechtigt, die Anlieferung zurückzubehalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
- Bei Zahlungsverzug, auch wenn durch einen vom Kunden zu verantwortenden Übernahmsverzug verursacht wird, wird als Ersatz für die unserem Unternehmen aufgelaufenen Kreditspesen ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet.





