





- Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist, Teillieferungen anzunehmen.
- Von uns angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde dies durch Umstände, die nicht der Rechtssphäre des Unternehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Liefertermine oder Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben, Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen, falls die verzögernden Umstände in seiner Rechtssphäre gelegen waren.
- Der vom Unternehmer zeitgerecht angekündigte Liefertermin gilt als vereinbart, wenn der Kunde diesem Termin nicht bis 8 Tage davor schriftlich widersprochen hat. Darauf wird der Kunde bei der Lieferankündigung nochmals hingewiesen. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. die Vorbereitungen getroffen, so gilt die Leistung bzw. das Werk als vom Kunden übernommen bzw. angenommen. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten wie z.B. Bankspesen, Lagerkosten zu angemessenen Preisen (Speditionstarif) zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.
- Der Kunde hat jede Adressenänderung dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Unterläßt er dies, so gilt die zuletzt bekannte Adresse für die Zustellung Aufwendungen zur Wohnungsermittlung trägt der Kunde.
- Alle gelieferten und montierten Artikeln bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens (EIGENTUMSVORBEHALT).





