





- Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach §3 KSchG (siehe Punkt 1.3.) sind keinerlei Stornogebühren oder sonstige Spesen zu bezahlen.
- Der Unternehmer haftet nur für Schäden, die in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung durch grobes Verschulden entstanden sind.
- Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
- Sofern nicht der gewöhnliche Aufenthalt, Wohnsitz oder Beschäftigungsort eines Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, am Sitze unseres Unternehmens gelegen ist, gelten die allgemeinen Zuständigkeitsnormen der Jurisdiktionsnorm. In allen anderen Fällen wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
- Beabsichtigt der Auftragsnehmer die Speicherung aller oder einzelner im Bestellschein angeführten Daten für Zwecke der betriebseigenen automationsunterstützungen Verarbeitung, so verpflichtet er sich hiermit, Übermittlungen nur auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen bzw. für den Geld- und Zahlungsverkehr durchzuführen bzw. vorzunehmen.
- Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tischler" behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien bzw. Mödling vereinbart.





